ErwGr. 3

REG_2010_389 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2104/2004 hinsichtlich der Steuerung der Flottenkapazität in bestimmten französischen Gebieten in äußerster Randlage

Im Falle bestimmter Flottensegmente der französischen Gebiete in äußerster Randlage hatte die Verordnung (EG) Nr. 1274/2007 den Zweck, eine bedeutende Zahl von Schiffen zu regularisieren, die vor dem 31. Dezember 2006 Fangtätigkeiten durchgeführt haben und tätig waren, ohne im EU-Flottenregister registriert zu sein. Diese Regularisierungen galten als Ausdehnungen der für die betreffenden Regionen in äußerster Randlage vorgelegten Entwicklungspläne.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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