ErwGr. 1

REG_2010_395 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 hinsichtlich der Verwaltungsvereinbarungen über Fangbescheinigungen

Die Verwaltungsvereinbarungen, nach denen Fangbescheinigungen elektronisch erstellt, validiert oder vorgelegt werden oder durch elektronische Rückverfolgbarkeitssysteme ersetzt werden, durch die gewährleistet ist, dass die Behörden die Kontrollen auf gleich hohem Niveau durchführen können, sind in Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 der Kommission vom 22. Oktober 2009 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (2) aufzuführen. Da neue Verwaltungsvereinbarungen über Fangbescheinigungen abgeschlossen worden sind, sollte der Anhang aktualisiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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