ErwGr. 3

REG_2010_459 · zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für bestimmte Pestizide in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Bezüglich Aminopyralid wurde ein solcher Antrag für die Anwendung auf Weideland gestellt. Bei diesem Antrag ist zu beachten, dass der geltende Rückstandshöchstgehalt für Rindernieren geändert werden muss, da das Pestizid durch Abgrasen vom Vieh aufgenommen wird. Bezüglich Boscalid wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Gewürzgurken und Zucchini gestellt. Bezüglich Cyprodinil wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Knollensellerie gestellt. Bezüglich Difenoconazol wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Fenchel, Petersilie, Sellerieblättern und Kerbel gestellt. Bezüglich Indoxacarb wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Kirschen und Zuckerrüben gestellt. Bezüglich Isoxaflutol wurde ein solcher Antrag zur Änderung der Rückstandsdefinition gestellt. Bezüglich Fosetyl wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Rettich gestellt. Bezüglich Lambda-Cyhalothrin wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Artischocken und Johannisbeeren/Ribisel gestellt. Bezüglich Metazachlor wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Rapssamen, Grünkohl, Kopfkohl, Kohlrüben, Weißen Rüben und Getreide gestellt. Bei diesem Antrag ist zu beachten, dass die geltenden Rückstandshöchstgehalte für Leber von Rindern, Schafen und Ziegen geändert werden müssen, da Rapssamen, Grünkohl, Kopfkohl, Kohlrüben, Weiße Rüben und Getreide als Futtermittel Verwendung finden und Rückstände auf dem Viehfutter verbleiben können. Ferner muss die Rückstandsdefinition für tierische Erzeugnisse geändert werden. Bezüglich Pyraclostrobin wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Roten Rüben, Gewürzgurken und Zucchini gestellt. Bezüglich Spirotetramat wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Pflaumen und Kirschen gestellt. Bezüglich Tebuconazol wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Kohlrüben und Weißen Rüben gestellt. Bezüglich Thiacloprid wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Feldsalat/Vogerlsalat, Stangensellerie und Fenchel gestellt. Bezüglich Trifloxystrobin wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Pastinaken, Petersilienwurzeln, Schwarzwurzeln, Kohlrüben und Weißen Rüben gestellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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