ErwGr. 1

REG_2010_479 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Mitteilungen der Mitgliedstaaten an die Kommission im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Gemäß Artikel 192 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 teilen sich die Mitgliedstaaten und die Kommission gegenseitig die Angaben mit, die zur Durchführung der genannten Verordnung erforderlich sind. Die Verordnung (EG) Nr. 562/2005 der Kommission (2) enthält die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates (3) hinsichtlich der gegenseitigen Mitteilungen der Mitgliedstaaten und der Kommission im Sektor Milch und Milcherzeugnisse.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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