ErwGr. 1

REG_2010_494 · zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Am 15. Dezember 2009 hat die Europäische Union das Genfer Übereinkommen über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und Brasilien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Peru und Venezuela paraphiert, das die Struktur und die Funktionsweise der EU-Handelsregelung für Bananen des KN-Codes 0803 00 19 betrifft (das „Übereinkommen“). Das Übereinkommen enthält die Bedingungen für die endgültige Beilegung von in der WTO anhängigen Streitsachen und Forderungen hinsichtlich der Regelung für die Bananeneinfuhr in die Union.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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