ErwGr. 5

REG_2010_494 · zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Somit ist es erforderlich, die erste im Übereinkommen vorgesehene Zollsenkung anzuwenden, die darin besteht, den Zollsatz auf 148 EUR/1 000 kg Nettogewicht zu senken, und vorzuschreiben, dass dieser Zollsatz rückwirkend vom 15. Dezember 2009 bis zum 31. Dezember 2010 gilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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