ErwGr. 8

REG_2010_53 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den EU-Gewässern sowie für EU-Schiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1359/2008, (EG) Nr. 754/2009, (EG) Nr. 1226/2009 und (EG) Nr. 1287/2009

Bei bestimmten Arten, wie bestimmten Haiarten, könnte selbst eine eingeschränkte Fischereitätigkeit eine ernsthafte Gefährdung ihrer Erhaltung bedeuten. Die Fangmöglichkeiten für solche Arten sollten deshalb durch ein allgemeines Fangverbot für diese Arten völlig eingeschränkt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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