ErwGr. 3

REG_2010_558 · zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs

Nach breit abgestützten Erkenntnissen über geeignete mikrobiologische Kriterien und Temperaturkriterien wäre eine ähnliche Bestimmung von Vorteil für die Herstellung von Stopfleber („foie gras“), damit traditionelle Herstellungsmethoden angewandt werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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