ErwGr. 24

REG_2010_578 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 des Rates im Hinblick auf die Gewährung von Ausfuhrerstattungen und die Kriterien zur Festsetzung des Erstattungsbetrags für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang I des Vertrages fallenden Waren ausgeführt werden

Die Summe der beantragten Erstattungsbescheinigungsbeträge kann möglicherweise höher sein, als der Betrag, der gewährt werden kann. Daher sollte das Haushaltsjahr in Abschnitte eingeteilt werden, um zu gewährleisten, dass sowohl die Wirtschaftsbeteiligten, die am Ende des Haushaltsjahres ausführen, als auch diejenigen, die zu Beginn des Haushaltsjahres ausführen, eine Erstattungsbescheinigung erhalten können. Ferner ist gegebenenfalls die Festsetzung eines Koeffizienten zur Reduzierung der Gesamtsumme der während eines bestimmten Zeitraums beantragten Beträge vorzusehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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