ErwGr. 4

REG_2010_589 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 des Rates hinsichtlich der Fangbeschränkungen für Sandaal in den EU-Gewässern des Gebiets IIIa sowie den EU-Gewässern der Gebiete IIa und IV

Sandaal ist ein Nordseebestand, der mit Norwegen gemeinsam genutzt, gegenwärtig jedoch nicht gemeinsam bewirtschaftet wird. Die in der vorliegenden Verordnung vorgeschlagenen Maßnahmen stehen im Einklang mit den Konsultationen mit Norwegen gemäß der vereinbarten Niederschrift vom 26. Januar 2010 über die Schlussfolgerungen der Fischereiberatungen zwischen der Europäischen Kommission und Norwegen. Demnach sollte der Anteil der Europäischen Union an dem Teil der TAC, der in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV gefangen werden kann, auf 90 % von 400 000 Tonnen festgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 4 REG_2010_589 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 4 REG_2010_589 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.