Anhang I

REG_2010_611 · zur Genehmigung einer geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung [Basilico Genovese (g.U.)]

Folgende Änderung der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Basilico Genovese“ wird genehmigt:
Dem Artikel 8 „Verpackung“ wird folgender Wortlaut angefügt:
„Verpackungen für einzelne Gebinde oder gegebenenfalls verwendete Beutel müssen aus Material bestehen, das den geltenden Vorschriften entspricht, und die Aufschrift ‚BASILICO GENOVESE D.O.P.‘ und das EU-Symbol für die geschützte Ursprungsbezeichnung sowie das vollständige Markenzeichen des Unternehmens und das nachstehend beschriebene Logo des Erzeugnisses tragen. Das Markenzeichen des Unternehmens muss groß genug und so positioniert sein, dass es sich ausreichend vom EU-Symbol für die geschützte Ursprungsbezeichnung und vom Logo des Erzeugnisses abhebt.
Das Logo der geschützten Ursprungsbezeichnung ‚Basilico Genovese‘ besteht aus einem Kreis mit den gleichen Maßen wie das EU-Symbol für die geschützte Ursprungsbezeichnung, der die ausgeschriebene Bezeichnung ‚BASILICO GENOVESE‘ und in der Mitte das Akronym ‚D.O.P.‘ enthält.
Kennzeichnend für das Erzeugnis sind die folgenden drei Elemente:
— die Sonne (in Gelb), Symbol für Vitalität, von unmittelbarer Bedeutung und unverzichtbar für jede Kultur;
— Ligurien (in Blau), das Erzeugungsgebiet, fruchtbar und am Meer gelegen;
— Basilikum (in Grün), als Hinweis auf den natürlichen Charakter, die Authentizität und die Qualität des Erzeugnisses, für das die geschützte Ursprungsbezeichnung gilt.
Die Abbildung kann auch einfarbig verwendet werden.
Die Schriftart ist Arial Black, fett, in demselben Blau wie für den Umriss von Ligurien. Die Schriftgröße ist 6 pt für ‚Basilico Genovese‘ und 6,5 pt für die Angabe ‚D.O.P.‘.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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