ErwGr. 13

REG_2010_66 · über das EU-Umweltzeichen

Es ist notwendig, die Öffentlichkeit zu unterrichten und ihr Interesse an dem EU-Umweltzeichen durch Werbemaßnahmen und Informations- und Aufklärungskampagnen auf örtlicher, nationaler und gemeinschaftlicher Ebene zu wecken, um die Verbraucher für die Bedeutung des EU-Umweltzeichens zu sensibilisieren und es ihnen zu ermöglichen, eine bewusste Wahl zu treffen. Außerdem ist dies notwendig, damit die Regelung für Hersteller und Einzelhändler attraktiver wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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