ErwGr. 5

REG_2010_685 · zur Festlegung der Fangmöglichkeiten für Sardellen im Golf von Biscaya in der Fangsaison 2010/2011 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 53/2010

Die Kommission hat am 29. Juli 2009 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung eines langfristigen Plans für den Sardellenbestand im Golf von Biscaya und die Fischereien, die diesen Bestand befischen vorgelegt, um einen mehrjährigen Plan für den Sardellenbestand im Golf von Biscaya aufzustellen, der das Fischereiwirtschaftsjahr umfasst und die Fangvorschriften für die Festsetzung der Fangmöglichkeiten enthält. Der STECF hat in seinem Gutachten die Bestandsbiomasse auf etwa 51 350 Tonnen geschätzt. Angesichts des Vorschlags der Kommission und der Tatsache, dass dieser Vorschlag von der jüngsten Abschätzung der Folgen von Beschlüssen über die Fangmöglichkeiten für den Sardellenbestand im Golf von Biscaya begleitet wird, empfiehlt es sich, dementsprechend für diesen Bestand eine TAC festzusetzen. Infolgedessen sollte die TAC für das Fischwirtschaftsjahr vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011 auf 15 600 Tonnen festgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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