ErwGr. 1

REG_2010_701 · zur Genehmigung nicht geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (PESCA e Nettarina di Romagna (g.g.A.))

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 hat die Kommission den Antrag Italiens auf Genehmigung von Änderungen der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „PESCA e Nettarina di Romagna“ geprüft, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der Kommission (2) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 134/98 (3) eingetragen worden ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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