ErwGr. 1

REG_2010_709 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

In der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sind Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, deren Handel beschränkt ist oder Kontrollen unterliegt. In die dort aufgeführten Listen sind die Listen der Anhänge des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (nachstehend „das Übereinkommen“) aufgenommen. Auf der fünfzehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens, die im März 2010 in Doha, Katar, abgehalten wurde, sind Änderungen in den Anhängen zu dem Übereinkommen vorgenommen worden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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