ErwGr. 10

REG_2010_712 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 754/2009

Die Verordnung (EU) Nr. 53/2010 gilt ab 1. Januar 2010. Die Aufwandsbeschränkungen sind jedoch für einen Einjahreszeitraum festgelegt, der am 1. Februar 2010 begann. Dem System der jährlichen Unterrichtung über die Fangmöglichkeiten folgend sollten die Bestimmungen dieser Verordnung betreffend die zulässigen Fangmengen und die Aufteilung der Fangmengen ab 1. Januar 2010 und die Bestimmungen betreffend die Aufwandsbeschränkungen ab 1. Februar 2010 gelten. Der Grundsatz der Rechtssicherheit würde durch diese rückwirkende Geltung nicht berührt, da die zu verringernden Fangmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft worden sind —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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