Anhang II

REG_2010_724 · mit Durchführungsbestimmungen für die Ad-hoc-Schließung bestimmter Fischereien in der Nordsee und im Skagerrak

AD-HOC-SCHLIESSUNGEN — STICHPROBENBERICHT AN DEN KÜSTENSTAAT JUNGER KABELJAU, SCHELLFISCH, SEELACHS UND WITTLING Überwachung Einzelheiten der Beobachtung Inspektionsschiff Name des Inspektors/Beobachters Name des Inspektors/Beobachters Datum und Uhrzeit (1) der Kontrolle/Beobachtung Position (2) bei der Inspektion/Beobachtung Angaben zum Fischereifahrzeug Name Rufzeichen Registriernummer Flaggenstaat Art des Fanggeräts Maschenöffnung in mm Angaben zum Fischereifahrzeug (Gespanntrawler) Name Rufzeichen Registriernummer Flaggenstaat Art des Fanggeräts Maschenöffnung in mm Angaben zum Fangeinsatz Beginn Datum, Uhrzeit (1) Position (2) Dauer des Fangeinsatzes (3) Mittelpunkt des Fangeinsatzes (2) Ende Datum, Uhrzeit (1) Position (2) Angaben zum Fang (in Gewicht) Geschätzte Gesamtfangmenge im Hol (in Kilogramm) Größe der Probe (Fangmenge an Kabeljau, Schellfisch, Seelachs und Wittling im Hol in Kilogramm) Kabeljau Schellfisch Seelachs Wittling Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Jungfische Jungfische Jungfische Jungfische % % % % Alle vier Arten insgesamt Jungfische aller vier Arten Alle vier Arten in % Beobachtungen und zusätzliche Informationen Beobachtungen des Inspektors/Beobachters während der Kontrolle, einschließlich nicht obligatorischer Verwendung von selektivem Fanggerät. Zusätzliche Informationen aus anderen Quellen, z. B. Kapitän. Gegebenenfalls Empfehlung hinsichtlich der Abgrenzung eines geschlossenen Gebiets (mindestens 4 und höchstens 6 Punkte). Inspektor Nicht erforderlich, falls elektronisch erstellt und dem Küstenmitgliedstaat per E-Mail übermittelt. Unterschrift (1) tt/mm/jj hh mm (Ortszeit, 24 Stunden). (2) Zum Beispiel 56°24′ N 01°30′ E. (3) hh mm.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.09.2025

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