Art. 3 – Inkrafttreten
REG_2010_741 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1490/2002 und (EG) Nr. 2229/2004 in Bezug auf den Zeitpunkt, bis zu dem Zulassungen weiter gelten können, wenn der Antragsteller einen Antrag nach dem beschleunigten Verfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 33/2008 gestellt hat
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.09.2025
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