ErwGr. 4

REG_2010_745 · zur Festsetzung der Obergrenzen für 2010 für bestimmte Stützungsregelungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009

Mit Artikel 69 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 werden die Mittel, die für eine gekoppelte Maßnahme gemäß Artikel 68 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern i, ii, iii und iv sowie Artikel 68 Absatz 1 Buchstaben b und e verwendet werden dürfen, auf einen Satz von 3,5 % der nationalen Obergrenze gemäß Artikel 40 derselben Verordnung begrenzt. Aus Gründen der Klarheit sollte die Kommission die Obergrenze veröffentlichen, die sich für die betreffenden Maßnahmen aus den von den Mitgliedstaaten mitgeteilten Beträgen ergibt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 4 REG_2010_745 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 4 REG_2010_745 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.