ErwGr. 4

REG_2010_80 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)

Die besonderen Bestimmungen, die die Komponente Übergangshilfe und Institutionenaufbau betreffen, müssen den Bestimmungen der IPA-Verordnung stärker Rechnung tragen, und zwar was die Bereiche der Hilfe für die in Anhang I der IPA-Verordnung aufgelisteten Länder und die Möglichkeit, die Hilfe sowohl in Form von Jahres- als auch von Mehrjahresprogrammen zu programmieren, anbetrifft. Um einen einheitlichen Ansatz bei allen IPA-Komponenten zu gewährleisten, muss der Höchstbeitrag der Gemeinschaft für Investitionsvorhaben auf 85 % der zuschussfähigen Ausgaben angehoben und damit an die geänderte Hilfeintensität für Investitionen im Rahmen der Komponente Regionale Entwicklung angepasst werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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