ErwGr. 2

REG_2010_838 · zur Festlegung von Leitlinien für den Ausgleichsmechanismus zwischen Übertragungsnetzbetreibern und für einen gemeinsamen Regelungsrahmen im Bereich der Übertragungsentgelte

Um die Kontinuität der Durchführung des Ausgleichsmechanismus für Übertragungsnetzbetreiber zu gewährleisten, sollten neue, in Artikel 18 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 genannte Leitlinien erlassen werden, die den durch jene Verordnung geschaffenen institutionellen Rahmen widerspiegeln. Insbesondere sollte die durch die Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) geschaffene Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für die Überwachung der Implementierung des Ausgleichsmechanismus für Übertragungsnetzbetreiber verantwortlich sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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