Art. 2

REG_2010_885 · zur Zulassung der Zubereitung aus Narasin und Nicarbazin als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner (Zulassungsinhaber: Eli Lilly and Company Ltd) und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2430/1999

In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2430/1999 wird der Eintrag mit der Zulassungsnummer des Zusatzstoffs E 772, betreffend Narasin 80 g/kg — Nicarbazin 80 g/kg (Maxiban G160), gestrichen.
Vormischungen und Mischfuttermittel, die den Futtermittelzusatzstoff enthalten und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2430/1999 gekennzeichnet sind, dürfen weiterhin in Verkehr gebracht werden, in Verkehr bleiben und verwendet werden, bis die Bestände erschöpft sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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