ErwGr. 3

REG_2010_893 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Acequinocyl, Bentazon, Carbendazim, Cyfluthrin, Fenamidon, Fenazaquin, Flonicamid, Flutriafol, Imidacloprid, Ioxynil, Metconazol, Prothioconazol, Tebufenozid und Thiophanat-methyl in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Bezüglich Acequinol wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Orangen, Mandarinen, Pfirsichen, Trauben, Tomaten und Auberginen/Melanzani gestellt. Bezüglich Carbendazim wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Zitronen, Limetten und Mandarinen gestellt. Bezüglich Cyfluthrin wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Zucchini, Gurken, Bohnen mit Hülsen, Erbsen mit Hülsen und Kartoffeln gestellt. Bezüglich Fenamidon wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Erdbeeren und Kürbissen gestellt. Bezüglich Fenazaquin wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Tee gestellt. Bezüglich Flonicamid wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Zitrusfrüchten, Kirschen, Paprika, Auberginen/Melanzani und Erbsen ohne Hülsen gestellt. Bezüglich Flutriafol wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Äpfeln, Bananen und Weintrauben gestellt. Bezüglich Imidacloprid wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Reis gestellt. Bezüglich Ioxynil wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Schnittlauch gestellt. Bezüglich Metconazol wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Kirschen, Pfirsichen, Aprikosen, Baumwollsaat, Weizen und Zuckerrüben gestellt. Bezüglich Prothioconazol wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Broccoli und Blumenkohl gestellt. Bezüglich Tebufenozid wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Reis gestellt. Bezüglich Thiophanat-methyl wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Grapefruit, Orangen, Zitronen, Limetten und Mandarinen gestellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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