ErwGr. 16

REG_2010_957 · über die Zulassung bzw. Nichtzulassung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Nachdem die Töpfer GmbH einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich einer potenziell pathogene Mikroorganismen im Darm verringernden Wirkung einer Kombination aus Bifidobakterien (Bifidobacterium bifidum, Bifidobacterium breve, Bifidobacterium infantis, Bifidobacterium longum) abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2009-00224) (6). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Probiotic bifidobacteria lead to a healthy intestinal flora comparable to the composition of the intestinal flora of breast-fed infants’ intestine“ („Probiotische Bifidobakterien bewirken eine gesunde Darmflora, deren Zusammensetzung mit derjenigen der Darmflora gestillter Säuglinge vergleichbar ist“).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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