ErwGr. 30

REG_2010_996 · über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG

Die Erfahrung hat gezeigt, dass stimmige Listen der Personen an Bord eines Luftfahrzeugs manchmal nur schwer in kurzer Zeit beschafft werden können, aber auch, dass es wichtig ist, eine Frist festzusetzen, innerhalb derer eine Liste bei dem Unternehmen angefordert werden kann. Ferner sollten die Daten auf solchen Listen vor unautorisierter Verwendung oder Offenlegung geschützt werden. Desgleichen ist die Verfügbarkeit von Informationen über die gefährlichen Güter an Bord von Luftfahrzeugen, die an einem Unfall beteiligt sind, wichtig, um die Gefahren für Untersuchungsbeauftragte am Ort des Ereignisses möglichst weit gehend zu verringern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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