ErwGr. 5

REG_2011_1106 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 57/2011 und (EG) Nr. 754/2009 in Bezug auf den Schutz der Art Heringshai, bestimmte TAC und bestimmte, für Deutschland und Irland geltende Beschränkungen des Fischereiaufwands

Die Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) hat am 29. Juli 2011 allen Vertragsparteien mitgeteilt, dass eine Änderung der TAC für 2011 für Rotbarsch, Goldbarsch und Tiefenbarsch im NAFO-Untergebiet 2, Bereiche IF und 3K, mit sofortiger Wirkung angenommen wurde. Die Kommission hat am 1. August 2011 allen Mitgliedstaaten, die ein Interesse an dieser Fischerei haben, dieselbe Information übermittelt. Die Änderung sollte in Unionsrecht umgesetzt werden und ab 2. August 2011 für EU-Schiffe gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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