ErwGr. 9

REG_2011_1129 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Liste der Lebensmittelzusatzstoffe der Europäischen Union

Im Januar 2008 genehmigte die Behörde ein Gutachten zu Lycopin (7), in dem sie eine zulässige tägliche Aufnahme (Acceptable Daily Intake, ADI) von 0,5 mg/kg KG/Tag für Lycopin (E 160d) aus allen Quellen ableitete und schloss, dass die mögliche Aufnahme, besonders bei Kindern, den ADI-Wert übersteigen könnte. Die Verwendung von Lycopin als Farbstoff in Lebensmitteln sollte daher beschränkt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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