ErwGr. 2

REG_2011_1130 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe im Hinblick auf eine Liste der Europäischen Union der für die Verwendung in Lebensmittelzusatzstoffen, Lebensmittelenzymen, Lebensmittelaromen und Nährstoffen zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe

Die Lebensmittelzusatzstoffe in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden den einzelnen Funktionsklassen von Anhang I je nach ihrer technischen Hauptfunktion zugeordnet. Nach Artikel 9 der genannten Verordnung schließt diese Zuordnung jedoch nicht aus, dass sie auch für andere Zwecke verwendet werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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