ErwGr. 6

REG_2011_1141 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt bezüglich des Einsatzes von Sicherheitsscannern an EU-Flughäfen

Der Einsatz von Sicherheitsscannern sollte spezifischen Durchführungsbestimmungen unterliegen, die den Einsatz dieser Kontrollmethode einzeln oder in Kombination, als primäres oder sekundäres Mittel und unter bestimmten Bedingungen, die den Schutz der Grundrechte gewährleisten, zulassen. Diese Bestimmungen sollten gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 separat verabschiedet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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