Art. 3 – Wirtschaftspolitischer Dialog

REG_2011_1173 · über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet

Um den Dialog zwischen den Organen der Union, insbesondere zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission, zu fördern und ein höheres Maß an Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, kann der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments den Präsidenten des Rates, die Kommission und gegebenenfalls den Präsidenten des Europäischen Rates oder den Präsidenten der Euro-Gruppe einladen, vor dem Ausschuss zu erscheinen, um die nach den Artikeln 4, 5 und 6 dieser Verordnung gefassten Beschlüsse zu erörtern.
Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments kann dem von solchen Beschlüssen betroffenen Mitgliedstaat die Gelegenheit bieten, an einer Aussprache teilzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 3 REG_2011_1173 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 3 REG_2011_1173 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.