ErwGr. 22

REG_2011_1176 · über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte

Bei Feststellung schwerer makroökonomischer Ungleichgewichte, einschließlich von Ungleichgewichten, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion gefährden, sollte ein Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht eingeleitet werden, das Folgendes umfassen kann: die Abgabe von Empfehlungen an den Mitgliedstaat, verschärfte Überwachungs- und Beobachtungsanforderungen und, bei den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im Falle eines wiederholten Versäumnisses, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, die Möglichkeit der Durchsetzung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet (5).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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