ErwGr. 2

REG_2011_1177 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt bestand ursprünglich aus der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (3), der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (4) und der Entschließung des Europäischen Rates vom 17. Juni 1997 über den Stabilitäts- und Wachstumspakt (5). Die Verordnungen (EG) Nr. 1466/97 und (EG) Nr. 1467/97 wurden durch die Verordnungen (EG) Nr. 1055/2005 (6) bzw. (EG) Nr. 1056/2005 (7) geändert. Darüber hinaus nahm der Rat am 20. März 2005 den Bericht mit dem Titel „Verbesserung der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts“ (8) an.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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