ErwGr. 9

REG_2011_1178 · zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Es ist notwendig, der Luftfahrtbranche und den Verwaltungen der Mitgliedstaaten ausreichend Zeit zur Anpassung an den neuen Rechtsrahmen einzuräumen und den Mitgliedstaaten Zeit zu geben, spezifische Arten von Pilotenlizenzen und Tauglichkeitszeugnissen, die nicht von den JAR-Vorschriften erfasst werden, auszustellen sowie die Gültigkeit von Lizenzen und Zeugnissen, die vor der Anwendbarkeit dieser Verordnung ausgestellt wurden, sowie von flugmedizinischen Beurteilungen, die vor der Anwendbarkeit dieser Verordnung vorgenommen wurden, unter bestimmten Bedingungen anzuerkennen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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