ErwGr. 9

REG_2011_1214 · über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums

Angesichts der besonderen Anforderungen, die an grenzüberschreitend eingesetztes CIT-Personal gestellt werden, sollten die CIT-Mitarbeiter ein spezielles Schulungsmodul mit grenzüberschreitendem Bezug gemäß Anhang VI absolvieren. Um unnötigen Doppelaufwand zu vermeiden, sollte das Schulungsmodul mit grenzüberschreitendem Bezug keine Aspekte beinhalten, die bereits durch die für die Durchführung nationaler Geldtransporte obligatorische Schulung abgedeckt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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