ErwGr. 1

REG_2011_1228 · zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 429/73 des Rates mit besonderen Bestimmungen für die Einfuhr in die Gemeinschaft von bestimmten unter die Verordnung (EWG) Nr. 1059/69 fallenden Waren mit Ursprung in der Türkei

Ein wesentliches Element der von den Organen der Union derzeit umgesetzten Strategie für eine bessere Rechtsetzung ist eine größere Transparenz des Unionsrechts. In diesem Zusammenhang ist es angezeigt, Rechtsakte, die keinerlei Rechtswirkung mehr haben, aus dem geltenden Besitzstand zu entfernen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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