Anhang VI – BERECHNUNG DER MINDESTPRÄMIENSÄTZE

REG_2011_1233 · über die Anwendung bestimmter Leitlinien auf dem Gebiet der öffentlich unterstützten Exportkredite sowie zur Aufhebung der Beschlüsse 2001/76/EG und 2001/77/EG des Rates

Der geltende Mindestprämiensatz (MPR) für einen Exportkredit wird nach folgender Formel berechnet:
MPR = ((a * HOR) + b) * (PC/0,95) * QPF * PCF * (1-MEF) * BRF
Dabei sind:
— a und b Koeffizienten für die geltende Länderrisikokategorie
— HOR der Risikohorizont (Horizon of Risk)
— PC die Deckungsquote (Percentage of Cover)
— QPF der Faktor für die Qualität des Produkts (Quality of Product Factor)
— PCF der Faktor für die Deckungsquote (Percentage of Cover Factor)
— MEF der Länderrisikobegrenzungs-/-ausschlussfaktor (Country Risk Mitigation/Exclusion Factor)
— BRF der Faktor für die Deckung des Käuferrisikos (Buyer Risk Cover Factor).
Die Werte für die Koeffizienten a und b sind folgender Tabelle zu entnehmen:
Länderrisikokategorie
0 1 2 3 4 5 6 7
a entfällt 0,100 0,225 0,392 0,585 0,780 0,950 1,120
b entfällt 0,350 0,350 0,400 0,500 0,800 1,200 1,800
Der Risikohorizont (HOR) wird berechnet wie folgt:
Bei Standardtilgungsverfahren (mit gleichen halbjährlichen Raten zur Tilgung des Kapitals): HOR = (Auszahlungszeitraum * 0,5) + Kreditlaufzeit
Bei anderen Tilgungsverfahren wird eine entsprechende Kreditlaufzeit (ausgedrückt als gleiche halbjährliche Raten) nach folgender Formel berechnet: HOR = (gewogene durchschnittliche Kreditlaufzeit - 0,25)/0,5
Ob in der Formel Jahre oder Monate angegeben werden, hat keine Auswirkungen auf die Berechnung, sofern für Auszahlungszeitraum und Kreditlaufzeit dieselbe Einheit verwendet wird.
Die Deckungsquote (PC) wird als Dezimalwert angegeben (d. h. 95 % wird ausgedrückt als 0,95).
Der Faktor für die Qualität des Produkts (QPF) ist folgender Tabelle zu entnehmen:
Länderrisikokategorie
Qualität des Produkts 0 1 2 3 4 5 6 7
unterhalb des Standards entfällt 0,9965 0,9935 0,9850 0,9825 0,9825 0,9800 0,9800
Standard entfällt 1,0000 1,0000 1,0000 1,0000 1,0000 1,0000 1,0000
oberhalb des Standards entfällt 1,0035 1,0065 1,0150 1,0175 1,0175 1,0200 1,0200
Der Faktor für die Deckungsquote (PCF) wird ermittelt wie folgt:
Bei einer PC <= 0,95: PCF = 1
Bei einer PC > 0,95: PCF = 1 + ((PC - 0,95)/0,05) * Koeffizient für die Deckungsquote
Länderrisikokategorie
0 1 2 3 4 5 6 7
Koeffizient für die Deckungsquote entfällt 0,00000 0,00337 0,00489 0,01639 0,03657 0,05878 0,08598
Der Länderrisikobegrenzungs-/-ausschlussfaktor (MEF) wird ermittelt wie folgt:
Bei Exportkrediten ohne Begrenzung des Länderrisikos: MEF = 0
Bei Exportkrediten mit Begrenzung des Länderrisikos wird der MEF nach den Kriterien in Anhang VIII ermittelt.
Der Faktor für die Deckung des Käuferrisikos (BRF) wird ermittelt wie folgt:
Wenn die Deckung des Käuferrisikos vollständig ausgeschlossen ist: BRF = 0,90
Wenn die Deckung des Käuferrisikos nicht ausgeschlossen ist: BRF = 1

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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