Art. 1

REG_2011_1251 · zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren

Die Richtlinie 2004/17/EG wird wie folgt geändert:
1.Artikel 16 wird wie folgt geändert: a) Unter Buchstabe a wird der Betrag „387 000 EUR“ durch „400 000 EUR“ ersetzt; b) unter Buchstabe b wird der Betrag „4 845 000 EUR“ durch „5 000 000 EUR“ ersetzt.
2.Artikel 61 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird der Betrag „387 000 EUR“ durch „400 000 EUR“ ersetzt; b) in Absatz 2 wird der Betrag „387 000 EUR“ durch „400 000 EUR“ ersetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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