Art. 1

REG_2011_159 · zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der garantiert traditionellen Spezialitäten (Spišské párky (g.t.S.))

Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführte Bezeichnung wird eingetragen.
Es gilt der Schutz des Namens gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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