ErwGr. 2

REG_2011_174 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe

Im Beschluss 2011/101/GASP des Rates vom 15. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe (2) sind die natürlichen und juristischen Personen aufgeführt, auf die die in Artikel 5 des Beschlusses vorgesehenen restriktiven Maßnahmen Anwendung finden, und die Verordnung (EG) Nr. 314/2004 regelt die Umsetzung dieser Maßnahmen auf der Ebene der Union. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 sollte daher geändert werden, um die Kohärenz mit dem Beschluss des Rates zu gewährleisten —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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