ErwGr. 3

REG_2011_207 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Anhang XVII (Diphenylether-Pentabromderivat und Perfluoroctansulfonat — PFOS)

Nachdem die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Mexiko neue Stoffe für die Einstufung als persistente organische Schadstoffe (POP) vorgeschlagen haben, hat der im Rahmen des Übereinkommens eingesetzte Überprüfungsausschuss für persistente organische Schadstoffe seine Arbeiten zu einer Gruppe vorgeschlagener Stoffe abgeschlossen und ist zu dem Schluss gelangt, dass sie die Kriterien des Übereinkommens erfüllen. Auf der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens vom 4. bis zum 8. Mai 2009 (nachstehend „4. COP-Tagung“ genannt) wurde Einigung darüber erzielt, neun Stoffe in die Anhänge des Übereinkommens aufzunehmen, darunter Pentabromdiphenylether und PFOS.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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