Art. 1

REG_2011_208 · zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 180/2008 der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 737/2008 der Kommission betreffend Verzeichnisse und Bezeichnungen von Referenzlaboratorien der EU

Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
(1)Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail (ANSES) mit seinen Laboratorien für Tiergesundheit und Equidenkrankheiten mit Sitz in Frankreich wird hiermit für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2013 als EU-Referenzlaboratorium für Krankheiten von Equiden mit Ausnahme der Pferdepest benannt.
(2)Die Funktionen und Aufgaben des in Absatz 1 genannten EU-Referenzlaboratoriums sowie die Verfahren für seine Zusammenarbeit mit den Laboratorien, die in den Mitgliedstaaten mit der Diagnose von ansteckenden Krankheiten von Equiden betraut sind, werden im Anhang dieser Verordnung beschrieben.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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