ErwGr. 6

REG_2011_230 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 992/95 des Rates in Bezug auf die Zollkontingente der Union für einige Agrar- und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen

Der jetzige Bezug in der Verordnung (EG) Nr. 992/95 auf Frei-Grenze-Preise muss durch Bezugnahme auf den angemeldeten Zollwert im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates vom 17. Dezember 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (3) ersetzt werden, und es ist festzulegen, dass dieser Zollwert mindestens dem nach Maßgabe derselben Verordnung festgesetzten oder festzusetzenden Referenzpreis entsprechen muss, damit die in dem Zusatzprotokoll festgelegten Präferenzregelungen in Anspruch genommen werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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