ErwGr. 5

REG_2011_291 · über wesentliche Verwendungen geregelter Stoffe außer Fluorchlorkohlenwasserstoffen zu Labor- und Analysezwecken in der Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

Des Weiteren sollte klargestellt werden, dass die Verwendung geregelter Stoffe zu Unterrichtszwecken im Primar- und Sekundarbereich nicht als wesentlich betrachtet werden kann und daher auf Hochschul- und Berufsausbildung beschränkt werden sollte. Zudem sollte die Verwendung von geregelten Stoffen in der Allgemeinheit zugänglichen chemischen Experimentierkästen nicht als wesentlich betrachtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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