Art. 7 – Überprüfung

REG_2011_327 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Ventilatoren, die durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden

Die Kommission überprüft diese Verordnung spätestens vier Jahre nach ihrem Inkrafttreten und übermittelt dem Ökodesign-Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung. Bei der Überprüfung wird insbesondere untersucht, ob eine Verringerung der Anzahl der Ventilatorentypen praktikabel ist, um den Wettbewerb auf der Grundlage der Energieeffizienz zwischen Ventilatoren, die vergleichbare Funktionen erfüllen können, zu stimulieren. Daneben wird im Rahmen der Überprüfung untersucht, ob die Ausnahmen, einschließlich der Abweichungen für Ventilatoren mit doppeltem Verwendungszweck, weiter eingegrenzt werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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