Art. 3

REG_2011_354 · zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten der Union für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina

Die Mitgliedstaaten und die Kommission arbeiten eng zusammen, um die Einhaltung dieser Verordnung sicherzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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