ErwGr. 6

REG_2011_354 · zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten der Union für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina

Die durch diese Verordnung eröffneten Kontingente sollten daher gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (4) im Einklang mit dem System für die Verwaltung von Zollkontingenten verwaltet werden, die in der Reihenfolge zugeteilt werden, in der die Anmeldungen angenommen wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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