ErwGr. 2

REG_2011_366 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII (Acrylamid)

Die europäische Risikobewertung zeigte, dass die Risiken begrenzt werden müssen, die für das aquatische Ökosystem infolge der Exposition bei der Verwendung von auf Acrylamid basierenden Abdichtungsmitteln in Bauanwendungen und für andere Organismen infolge der indirekten Exposition über Wasser, das durch die genannte Verwendung verunreinigt wurde, bestehen. Darüber hinaus wurden Bedenken geäußert, die die Arbeitnehmer und die über die Umwelt exponierte Bevölkerung aufgrund der Karzinogenität und Mutagenität von Acrylamid sowie aufgrund dessen Neurotoxizität und Reproduktionstoxizität infolge der Exposition bei der klein- und großformatigen Verwendung von auf Acrylamid basierenden Abdichtungsmitteln betreffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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