ErwGr. 9

REG_2011_370 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds hinsichtlich des Europäischen Auswärtigen Dienstes

Um eine wirksame und effiziente interne Kontrolle zu gewährleisten, sollten die Leiter von Delegationen der Union in Bezug auf die an sie weiterübertragenen Finanzverwaltungsaufgaben den Überprüfungsbefugnissen des Internen Prüfers der Kommission unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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