Art. 1

REG_2011_408 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken zu Pestiziden im Hinblick auf das Übermittlungsformat

Die Mitgliedstaaten übermitteln die statistischen Daten über das Inverkehrbringen von Pestiziden nach dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 beschriebenen Verfahren und verwenden hierfür das Format für den Austausch statistischer Daten und Metadaten (Statistical Data and Metadata eXchange, SDMX). Die Daten sind elektronisch an die zentrale Dateneingangsstelle von Eurostat zu übermitteln oder dorthin hochzuladen.
Die Mitgliedstaaten beachten bei der Übermittlung der verlangten Daten die technischen Spezifikationen der Kommission (Eurostat).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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