ErwGr. 17

REG_2011_432 · zur Verweigerung der Zulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Nach Vorlage des Antrags von Laboratoires innéov SNC gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, übermittelt am 30. Dezember 2008, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Kernöl aus schwarzen Johannisbeeren (Ribes nigrum), Fischöl, Lycopen aus dem Extrakt von Tomaten (Lycopersicon esculentum), Vitamin C und Vitamin E bei trockener Haut abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2009-00767) (8). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte u. a. folgenden Wortlaut: „Helps to improve dry skin condition“ („Hilft bei trockener Haut“).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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